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Master für alle?

Master für alle?

 

Die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Margret Wintermantel verteidigt den Numerus Clausus für Master-Studiengänge in einem Interview mit Deutschlandradio Kultur.

Hintergrund: Der Potsdamer AStA will in einem bundesweiten Musterprozess Teile der erst kürzlich beschlossenen Master-Studienordnungen zu Fall bringen. Die Studierendenvertreter haben deshalb vor sechs Wochen Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Auf ihrer Klage berufen sie sich auf die vom Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit. Ihr Argument: Wenn es Beschränkungen bei Master-Studiengängen der Universität Potsdam gebe, dann sei Berufsfreiheit nicht gewährleistet. Die Universität Potsdam hingegen fürchtet, dass sich die Studienbedingungen ohne Zulassungsvoraussetzungen, wie einen bestimmter NC, verschlechtern.

Margret Wintermantel, Präsidentin der HRK, äußerte sich dazu in einem Interview mit Deutschlandradio Kultur. Sie hält Zulassungsbeschränkungen für Master-Studiengänge für berechtigt. Es gebe keinen Automatismus, nach Bachelor-Abschluss noch einen Master-Studiengang zu absolvieren.

Wintermantel hält es für selbstverständlich, dass der Master zusätzlich zum akademischen Grad Bachelor von weiteren Kriterien abhängen muss. Zudem solle nicht die Information verbreitet werden, „dass der Bachelor-Abschluss auf dem Arbeitsmarkt wenig Wert ist“. Sebastian Schulz vom AStA der Universität erklärt die Sorge der Studierenden so: "Es gibt die Angst, am Ende auf dem Bachelor zu sitzen und nur ein Akademiker zweiter Klasse zu sein.", sagte der Pädagogik-Student der Süddeutschen Zeitung.

Das vollständige Interview von Margret Wintermantel ist auf der Internetseite von Deutschlandradio Kultur nachzulesen.


01.04.09