« zur Startseite

AStA klagt gegen Master-NC

AStA klagt gegen Master-NC

 

Der AStA der Universität Potsdam hat eine Klage gegen Zulassungsbeschränkungen bei Masterstudiengängen eingereicht. Damit beruft sich der Allgemeine Studierendenausschuss auf die im Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit.

Bewerber für einen Masterstudiengang brauchen nicht nur einen Bachelor, sondern auch gute Noten. Längst nicht jeder Bachelor-Absolvent kann deshalb ohne weiteres das gewünschte Master-Studium anschließen. Da heißt es also warten oder sich nach einem anderen Studienplatz um sehen. Wie nach dem Abi.

Laut dem AStA der Universität Potsdam schüren solche Zulassungsbeschränkungen ein ungesundes Konkurrenz-Verhältnis unter den Studierenden. Die Universität stelle keine Arena dar, „in der sich studentische GladiatorInnen um ihrer Erfolgschancen willen gegenseitig zerfleischen“, heißt es auf der Internetseite. Durch die Kopplung des Master-Abschlusses an den Leistungsschnitt oder an die Positionierung im eigenen Abschlussjahrgang werde der Druck auf die Studierenden kontinuierlich erhöht, die Folge seien erhebliche gesundheitliche Defizite. Laut einem vom AStA in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten verstoßen solche generellen Auschlüsse gegen den Artikel 12 des Grundgesetzes und sind demnach verfassungswidrig, da sie die freie Wahl des Arbeits- und Ausbildungsplatzes behindern.

Von einer erfolgreichen Anfechtung erhofft sich der AStA der Uni Potsdam einen Präzedenzfall: „Das hieße, dass sich im Anschluss jede Bewerberin und jeder Bewerber auf einen Masterstudiengang, der durch solche verfassungswidrigen Regelungen abgeschirmt wird, einklagen kann.“


03.03.09