Das Darlehen - die geliehene Studienfinanzierung

Selbst mit finanzieller Unterstützung durch die Familie oder ein Stipendium ist die Studienfinanzierung nicht immer gesichert. Wenn es während des Master-Studiums finanziell knapp wird, können Darlehen die nötige Finanzspritze liefern.

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In der Schweiz soll kein Studieninteressierter auf ein Studium verzichten müssen, weil es die finanziellen Möglichkeiten nicht zulassen. Für diese Chancengleichheit gibt es in allen Schweizer Kantonen umfangreiche Stipendien- und auch Darlehensprogramme. Da die kantonalen Stipendien in der Regel vom eigenen Einkommen sowie den Vermögensverhältnissen der Eltern abhängig sind und in der Regel nur ein Erststudium finanzieren, erhalten nicht alle ein solches Stipendium. Mitunter auch solche nicht, die obwohl sie für ein Stipendium zu vermögend sind, ihren Lebensunterhalt während des Studiums dennoch nicht bestreiten könnten. Auch an die Stipendien privater Stiftungen und der Hochschulen kommt nicht jeder ran, der die Finanzierungshilfe gut gebrauchen könnte. Hinzu kommt, dass die finanziellen Mittel der Kantone sehr begrenzt sind und so auch die Stipendien in einer Höhe ausfallen können, die die Lebenshaltungskosten nicht decken. Für all diese Studierenden, die kein Stipendium erhalten oder bei denen dieses zu gering ausfällt, gibt es ein Darlehen für das Studium.

Darlehen vom Kanton

Mehr als 3’200 Studierende an Schweizer Hochschulen beziehen derzeit ein Darlehen eines Kantons. Die ausgezahlten Beiträgen variieren dabei sehr stark. Auch was die Voraussetzungen und Formalitäten angeht, wie die Darlehenshöhe oder Zinsen, gibt es grosse kantonspezifische Unterschiede. Darlehensinteressierte sollten sich darum an die Stipendienstelle des jeweiligen Kantons wenden. Da das System der Stipendien und Darlehen gemeinsam verwaltet wird, können hier Voraussetzungen, Bemessungsgrundlagen und der Ablauf der Darlehenszahlung und -Rückzahlung geklärt werden.

Ausbildungsbeitrag Darlehen: Kantonaler Studienkredit

Grundsätzlich gehört ein Darlehen eines Kantons zu den sogenannten Ausbildungsbeiträgen, muss aber im Gegensatz zu einem Stipendium nach dem Studium zurückgezahlt werden. Während des Studiums ist das Darlehen meistens zinsfrei. Ein solches Darlehen kann es in einigen Kantonen auch ergänzend zu dem Stipendium geben. In der Regel aber wird es in Anspruch genommen, wenn die Kriterien für ein Stipendium nicht erfüllt werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es sich um ein Studium auf Tertiärstufe handelt, also um ein weiterbildendes Studium.

Im Kanton Zürich ist es beispielsweise so, dass dieselbe Bemessungsgrundlage für Stipendien und Darlehen angesetzt wird: Bei einem abgelehnten Stipendiengesuchen besteht auch kein Anspruch auf ein Darlehen. Während die Stipendien den Unterstützungsbedarf Erstausbildungs-Studierender decken sollen, wird mit den Darlehen die Sicherung der Lebenshaltungskosten der sich Weiterbildenden gewährleistet. Ein ergänzendes Darlehen gibt es in Zürich grundsätzlich nicht.

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