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Übersicht Teil 2

Nachweis über Studienabschluss und Sprachkenntnisse

Einheitlich ist die Forderung aller Master-Anbieter nach einem Nachweis des abgeschlossenen Erststudiums als amtlich beglaubigte Kopie. Bei einem Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule müssen die Master-Interessenten ihr Abschlusszeugnis sowie die Fächer- und Notenübersicht von einem offiziellen Dolmetscher übersetzen lassen. Lediglich englische und französische Zeugnisse bedürfen dieser Prozedur nicht. Des Weiteren müssen durch verschiedene Tests Sprachkenntnisse der jeweilig vorherrschenden Landessprache nachgewiesen werden, sofern diese nicht die eigene Muttersprache  ist.                                                           

Einige Hochschulen fordern generell amtlich beglaubigte Kopien der Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Record) sowie der Abschlussarbeit des Erststudiums. Auch hier müssen Übersetzungen eingereicht werden, sofern die Studenten den Studienabschluss im Ausland erworben haben. 

Empfehlungsschreiben, Essay und Zusatzqualifikationen

Darüber hinaus müssen sich Master-Interessenten an einigen Hochschulen mit einem Empfehlungsschreiben ihres Dozenten bewerben, in welchem er ihre Leistungen und Fähigkeiten objektiv beurteilt und bewertet. Auch eine schriftliche Begründung des Bewerbers für die Wahl des spezifischen Master-Studiengangs mit Darlegung von Motivation, Eignung und Zielen wird oftmals gefordert. Absolvierte Praktika als Zusatzleistungen setzen die meisten Hochschulen als Standard voraus. Darüber hinaus können sich Master-Bewerber durch ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitserfahrung, Teilnahme an Forschungswettbewerben oder zusätzliches Wissen durch Weiterbildung besonders qualifizieren.   

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